Neu seit 2017!!! Messtechnische Prüfung von Erdungsgarnituren
Unser Angebot:
Messung vor Ort (Kunden): 125,- EUR / Stück (netto, zzgl. Anfahrt)
Messung bei Pfalztrafo: 145,- EUR / Stück (netto, inkl Rücklieferung)
Prüfpflicht für EuK-Vorrichtungen
Rechtsvorschriften (Quelle: BG ETEM „Brücke“ Ausgabe 04/2009, Seite 10 – 12)
- Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen
der „regelmäßig wiederkehrenden Prüfung“. - Ungeprüfte, mangelhafte Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind aus berufsgenossenschaftlicher
Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko. - Die Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel gilt auch für Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen.
Rechtsvorschriften dazu sind:
– Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4 und 10 müssen Arbeitsmittel geeignet sein und sicher
bereitgestellt werden . Beim Vorliegen von schadensverursachenden Einflüssen sind Prüfungen erforderlich.
– Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4 und 9 müssen Arbeitsplätze sicher gestaltet sein. In gefährlichen
Arbeitsbereichen sind geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen,
z. B. wiederkehrende Prüfungen.
– Nach elektrotechnischer Regel DIN VDE 0105-100 Abschnitt 5.3 sind für die Erhaltung des ordnungsgemäßen
Zustands wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben, damit auch für EuK-Vorrichtungen.
– Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 § 5 sind für elektrische Betriebsmittel Prüfungen in
bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.